PrestoCRM

Steuerfälle: Inland, Reverse Charge, Ausfuhr, Kleinunternehmer

Welcher Steuerfall wann gilt, was PrestoCRM dann auf das Angebot schreibt und wann die UID der Kundin fehlt.

Jedes Angebot hat einen Steuerfall. Er bestimmt, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird und welcher Hinweis unter den Summen steht. Wählen Sie ihn im Angebotseditor im Feld Steuerfall; ist bei der Firma ein Steuerfall hinterlegt, ist er für neue Angebote vorausgewählt.

Steuerfall Umsatzsteuer Vermerk auf dem Angebot
Inland ja, nach Steuersatz je Position keiner
EU B2B Reverse Charge nein „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge“
Innergemeinschaftliche Lieferung nein „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“
Drittland / Export nein „Steuerfreie Ausfuhrlieferung“

Die UID der Kundin

Bei Reverse Charge und innergemeinschaftlicher Lieferung muss die UID-Nummer Ihrer Kundin auf dem Angebot stehen. Fehlt sie bei der Firma, zeigt der Editor einen Hinweis. Tragen Sie die UID bei der Firma ein; PrestoCRM prüft österreichische, deutsche und Schweizer Nummern samt Prüfziffer schon bei der Eingabe. Ob die Nummer vergeben ist, bestätigt VIES, das kostenlose PrestoCRM-Tool UID-Nummer prüfen erklärt, wie.

Kleinunternehmer

Sind Sie Kleinunternehmer, aktivieren Sie das unter Einstellungen → Firmendaten (Kleinunternehmer). Dann weist kein Angebot Umsatzsteuer aus, und PrestoCRM druckt den gesetzlichen Hinweis: in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, in Deutschland nach § 19 UStG.

Steuersätze

Die Sätze Ihres Landes legt PrestoCRM beim Anlegen des Workspace fest: Österreich 20, 13 und 10 %, Deutschland 19 und 7 %, Schweiz 8,1, 3,8 und 2,6 %. Den Standardsatz neuer Positionen ändern Sie unter Einstellungen → Firmendaten.

PrestoCRM hilft bei den Formalitäten, ersetzt aber keine Steuerberatung. Sonderfälle wie Bauleistungen oder Leistungen an Privatpersonen im Ausland klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Geprüft mit der App: Oktober 2026

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