Jedes Angebot hat einen Steuerfall. Er bestimmt, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird und welcher Hinweis unter den Summen steht. Wählen Sie ihn im Angebotseditor im Feld Steuerfall; ist bei der Firma ein Steuerfall hinterlegt, ist er für neue Angebote vorausgewählt.
| Steuerfall | Umsatzsteuer | Vermerk auf dem Angebot |
|---|---|---|
| Inland | ja, nach Steuersatz je Position | keiner |
| EU B2B Reverse Charge | nein | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge“ |
| Innergemeinschaftliche Lieferung | nein | „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ |
| Drittland / Export | nein | „Steuerfreie Ausfuhrlieferung“ |
Die UID der Kundin
Bei Reverse Charge und innergemeinschaftlicher Lieferung muss die UID-Nummer Ihrer Kundin auf dem Angebot stehen. Fehlt sie bei der Firma, zeigt der Editor einen Hinweis. Tragen Sie die UID bei der Firma ein; PrestoCRM prüft österreichische, deutsche und Schweizer Nummern samt Prüfziffer schon bei der Eingabe. Ob die Nummer vergeben ist, bestätigt VIES, das kostenlose PrestoCRM-Tool UID-Nummer prüfen erklärt, wie.
Kleinunternehmer
Sind Sie Kleinunternehmer, aktivieren Sie das unter Einstellungen → Firmendaten (Kleinunternehmer). Dann weist kein Angebot Umsatzsteuer aus, und PrestoCRM druckt den gesetzlichen Hinweis: in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, in Deutschland nach § 19 UStG.
Steuersätze
Die Sätze Ihres Landes legt PrestoCRM beim Anlegen des Workspace fest: Österreich 20, 13 und 10 %, Deutschland 19 und 7 %, Schweiz 8,1, 3,8 und 2,6 %. Den Standardsatz neuer Positionen ändern Sie unter Einstellungen → Firmendaten.
PrestoCRM hilft bei den Formalitäten, ersetzt aber keine Steuerberatung. Sonderfälle wie Bauleistungen oder Leistungen an Privatpersonen im Ausland klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.